Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
Sie dient der Unterstützung und Stärkung der elterlichen Erziehungsfunktion. Hörgeschädigte Eltern sollen schrittweise befähigt werden, angemessene Lösungen bei erzieherischen Problemen mit ihren Kindern zu finden und dauerhaft und durchgängig anzuwenden.
Bei Bedarf an Familienhilfe können sich Eltern direkt an das örtliche Jugendamt bei der Stadt- oder Kreisverwaltung wenden. Sie können aber auch Kontakt mit einer der Fachkräfte des LBI aufnehmen und bitten, dass gemeinsam ein Gespräch im Jugendamt oder in der Familie vereinbart wird.
In einer Klärungsphase wird von alles Beteiligten, Eltern, Kindern, Vertreter des Jugendamtes und Fachkräften der Familienhilfe die familiäre Situation besprochen. Das Jugendamt entscheidet dann, ob eine Familienhilfe notwendig ist und bewilligt werden kann. In einem gemeinsamen Hilfeplangespräch werden dann die Aufgaben und Ziele der Sozialpädagogischen Familienhilfe festgelegt und schriftlich formuliert. In weiteren Hilfeplangesprächen wird dann regelmäßigen besprochen, was bisher erreicht wurde und was noch getan werden soll.
Kostenträger der SPFH sind die örtlichen Jugendämter. Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist für die Familien kostenlos!