Erziehungsbeistandschaft

Kinder und Jugendliche mit hörgeschädigten Eltern stehen im Mittelpunkt der Erziehungsbeistandschaft. Sie erhalten Unterstützung bei familiären, schulischen oder pubertären Problemen, insgesamt also beim oft nicht einfachen Prozess des Erwachsenwerdens. Beteiligt an den Maßnahmen einer Erziehungsbeistandschaft werden unbedingt die Eltern und Geschwister und bei Bedarf auch das weitere soziale Umfeld wie Freunde, Schulen oder Vereine.

Kostenträger der Erziehungsbeistandschaft sind die örtlichen Jugendämter.